Unsere Aufgabenbereiche im Notariat

Notare beraten, gestalten, entwerfen, beurkunden, beglaubigen und vollziehen Rechtsgeschäfte für Sie. Vor der Beurkundung bieten wir persönliche Gespräche an, übersenden Entwürfe und stehen für Fragen zur Verfügung. Nach Prüfung des Entwurfs ist ein Beurkundungstermin kurzfristig möglich.
Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt, und zwar bundeseinheitlich für alle Notare in Deutschland in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren sind abhängig von dem Wert der Angelegenheit, um die es geht und von der konkreten notariellen Tätigkeit sowie von den in den beurkundeten Urkunden enthaltenen Bestimmungen und Regelungen. Vor der Unterzeichnung der Urkunde steht beides regelmäßig nicht fest. Normalerweise können wir Ihnen deshalb vorab nur kostenrechtliche Anhaltspunkte geben, wenn Sie uns mitteilen, wie hoch der Geschäftswert ist und, soweit wie möglich, welche Regelungen geplant sind und welche Vollzugstätigkeit erforderlich wird.
Erfahren Sie mehr zu den Aufgabenbereichen:
Kauf eines Grundstücks, Kauf einer Eigentumswohnung, Bauträgervertrag, Grundschuld und Hypotheken.
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption, eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
Erbvertrag und Testament, Erbscheinantrag, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkung.
Unternehmens- und Existenzgründung, Veränderung der Organisation von Unternehmen, Unternehmensnachfolge und Umstrukturierung.
Nähere Informationen über die notariellen Tätigkeitsfelder finden Sie bei der Rheinischen Notarkammer und der Bundesnotarkammer.