Wie verläuft der Beurkundungstermin?

In der Beurkundung muss der Vertrag zwingend vollständig vorgelesen werden. Bei der Verlesung erläutert die Notarin den rechtlichen Inhalt und berücksichtigt Änderungs- und Ergänzungswünsche der Beteiligten. Sie sorgt dafür, dass das Ergebnis der Beurkundung ein wirksamer Vertrag ist.

Die Verlesung gibt den Vertragsparteien Gelegenheit, Fragen an die Notarin über rechtliche Einzelheiten zu stellen und Unklarheiten aufzudecken.

In der Verhandlung können einvernehmliche Änderungen noch aufgenommen werden, die dann Bestandteil der endgültigen Urkunde werden. Bis zur Unterschrift ist das Dokument nur ein Entwurf und kann geändert werden.

Erst mit der Unterschrift wird der Text zu der verbindlichen Urkunde. Danach kann aber auch an der Urkunde mehr geändert und nichts mehr ergänzt werden.

Beurkundungsverhandlung heißt:

Wir sprechen miteinander und finden zu einem einvernehmlichen Ergebnis!

Deshalb ist es wichtig, dass alle Beteiligten mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor dem Beurkundungstermin den Entwurf erhalten und diesen auch sorgfältig durchlesen und eventuellen Ergänzungsbedarf den Mitarbeitenden im Notariat vorher mitteilen.