Was passiert nach dem Beurkundungstermin?

Nachdem die Beteiligten den Vertrag beurkundet haben, ist es Aufgabe der Notarin, die Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch zu veranlassen. Wenn die Vormerkung ins Grundbuch eingetragen ist, kann dem Kaufenden niemand die Immobilie bis zur notariellen Umschreibung streitig machen, das Grundstück ist für den Kaufenden „reserviert“. Dies kann jeder, der Einsicht ins Grundbuch nimmt, erkennen.

Die Notarin besorgt die verschiedenen notwendigen Unterlagen, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Kaufenden erforderlich sind, z.B. Bescheinigung der Gemeinde über den Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht, Löschungsunterlagen bei den Banken etc.

Die Notarin meldet den Kaufvertrag auch dem Finanzamt, das den Kaufenden daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid zusendet. Die Notarin sorgt dafür, dass die kaufende Person erst dann den Kaufpreis zahlt, wenn dem Erwerb keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen. Sobald bestätigt oder nachgewiesen ist, dass der Kaufpreis durch Banküberweisung gezahlt wirde und das Finanzamt den Erhalt der Grunderwerbssteuer bestätigt hat, beantragt die Notarin die Umschreibung des Eigentums. Erst mit der Umschreibung wird der Kaufende zum neuen Eigentümer.

Es braucht viele rechtliche Schritte bis zum Eigentum!