Sie möchten eine Immobilie erwerben?

Sie planen
ein Hausgrundstück,
eine Eigentumswohnung, 
ein unbebautes Grundstück
ein Erbbaurecht
zu erwerben ?

Sie haben sich schon mit dem derzeitigen Eigentümer über die Eckdaten geeinigt?

Dann ist es der richtige Zeitpunkt mit dem Notariat Kontakt aufzunehmen!

Wir werden eine Vielzahl an Fragen an Sie haben., durch die Sie die Mitarbeitenden gern begleiten.

Am Anfang steht in der Regel die Einsicht in das Grundbuch. Durch die Einsichtnahme ins Grundbuch sind die Mitarbeitenden und die Notarin in der Lage, eventuelle Lasten und Beschränkungen, wie z.B. ein Wegerecht, aufzudecken. Wir werden dann mit Ihnen und den anderen Beteiligten Zielvorstellungen und Regelungsmöglichkeiten besprechen.

Zusätzlich können möglicherweise vorliegende Hypotheken, Renten- oder Grundschulden ermittelt werden. Wir können auch direkt die notwendigen Maßnahmen einleiten, damit die Käuferseite ein lastenfreies Grundstück erhält. Dabei stellen wir die Eigentümerdaten und etwaige Belastungen fest, die bei der Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrages berücksichtigt werden müssen.

Die Notarin und die Mitarbeitenden entwerfen dann den Kaufvertrag und übersenden ihn den Beteiligten. Nach Durchsicht teilen diese dem Notariat etwaige Änderungswünsche mit. Manchmal sind auch weitere Verhandlungen zwischen den Beteiligten notwendig, wenn z.B. einzelne Punkte sehr wichtig sind und die Käuferseite dafür eine Garantie verlangt. Hierbei steht die Notarin Ihnen beratend zur Seite, aber immer neutral, nicht im Auftrag oder Interesse nur einer Vertragspartei.