Warum eine notarielle Vorsorge­voll­macht?

Bevollmächtigte müpssen ihre Vollmacht nachweisen können. In einigen Fällen schreibt das Gesetz zwingend Schrift- oder sogar notarielle Form vor. Damit unzweifelhaft feststeht, dass der Betroffene die Vollmacht selbst unterschrieben hat, ist eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift notwendig.

Damit gibt die Notarin die amtliche Bestätigung, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person stammt und vor der Notarin persönlich vollzogen oder vor der Notarin anerkannt wurde. Das ist eine notariell beglaubigte Vollmacht. Bei der notariellen Beurkundung übernimmt die Notarin auch die Fertigung des Entwurfs und kann zur Not auch als Zeuge dafür herangezogen werden, dass der Betroffene zur Zeit der Beurkundung wußte, was er unterschreibt.

Weil die Notarin bei einer Beurkundung diese Gewähr übernimmt, kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass ein ärztliches Attest der Notarin vorgelegt wird, um die Geschäftsfähigkeit des Beteiligten nachzuweisen.

Da es darauf ganz entscheidend ankommen kann, wenn der Betroffene nicht mehr ansprechbar ist, wählen viele Menschen die notariell beurkundete Vollmacht.