Vorteile des notariellen Testaments

Viele eigenhändige Testamente sind wegen Formfehlern unwirksam oder führen durch unklare Formulierungen zu Streit. In vielen Fällen werden privatschriftliche Testamente auch schlicht nicht aufgefunden. Oder sie werden von Personen, die sich mit dem Testament benachteiligt fühlen, mit der Behauptung angegriffen, die Person sei bei Abfassung des Testaments nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen.

Davor kann Sie ein notarielles Testament schützen. Dabei berät die Notarin Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Familiensituation und Vermögenssituation eingehend, macht Vorschläge und achtet auf die präzise, rechtlich abgesicherte Formulierung.

Besser Schwarz auf Weiß anstatt einfach ins Blaue!

Außerdem ist bei notariellen Testamenten sichergestellt, dass Ihr letzter Wille im Todesfall aufgefunden wird. Denn alle notariellen Testamente werden zum einen in dem elektronischen Zentralen Testamentsregister (ZTR) bei der Bundesnotarkammer registriert. Dabei wird Ihr Geburtsstandesamt automatisch über die Existenz, nicht jedoch über den Inhalt, Ihres Testaments informiert. Außerdem werden notarielle Testamente beim Nachlassgericht hinterlegt. Das erledigt das Notariat für Sie nach Beurkundung des Testaments. 

Ein weiterer Vorteil der notariellen Verfügung ist ein Kostenargument: Grundsätzlich ist Erbschein entbehrlich, wenn der Erbe klar und eindeutig identifizierbar in einer notariell beurkundeten Verfügung bestimmt wurde. Ihr Erbe erspart sich damit in der Regel auch die Kosten für den Erbscheinantrag und die Gebühr für die Erteilung durch das Nachlassgericht. Freilich kostet das notarielle Testament auch Gebühren.

Ausnahmen bestehen im Einzelfall, wenn aus der notariellen Urkunde nicht ohne weiteres ersichtlich ist, wer Erbe ist. Wenn die Erbenstellung unter einer Bedingung steht, die nicht aus dem Testament ersichtlich ist, wie zum Beispiel, dass ein Kind den Pflichtteil nicht geltend gemacht hat, kann die Erbenstellung  trotz Vorlage des Eröffnungsprotokolls mit notariellem Testament nur durch weitere Versicherungen nachgewiesen werden.

 

Wenn Sie nicht nur für Ihren Todesfall die Rechtsfolgen klar und sicher regeln wollen, sondern ein gemeinsames Konzept mit einer anderen Person oder auch mehreren für Ihre gemeinsame Nachfolge haben, können Sie einen Erbvertrag in Betracht ziehen.

Während Gemeinschaftliche Testamente nur von Ehegatten errrichtet werden können, stehen Erbverträge jeder Person offen. Er ist auch nicht auf zwei Personen beschränkt.

Der Erbvertrag ist eine Besonderheit des deutschen Rechts und flexibel für all diejenigen einsetzbar, die sich gegenseitig für den Fall des Todes bestimmte Verfügungen versprechen wollen, also auch für Bedarfsgemeinschaften und nicht-eheliche Lebensgemeinschaften.

Mindestens eine Bestimmung in einem Erbvertrag muss rechtlich bindend sein, das heisst so ausgestaltet sein, dass eine Person sich nicht heimlich davon lösen kann. Hier will sehr genau überlegt werden, welche Regelung als bindende sinnvoll ist und bei welchen Bestimmungen solche Bindungen hinderlich oder nachteilig sein können. Der Erbvertrag muss gesetzlich zwingend beurkundet werden.

Wir besprechen daher solche komplexen Vorgänge immer persönlich mit Ihnen und Ihren Vertrauenspersonen.