Scheidungsfolgenvereinbarung, Unterhalt

Die einvernehmliche Trennung ist schneller und preiswerter als ein gesetzlich ausgetragener Scheidungskampf. Ein gemeinsames Verhandlungsergebnis ist Ausdruck des gegenseitigen Respekts und wird von beiden in aller Regel besser angenommen.

Dieses einvernehmliche Ergebnis kann in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden. Neben güterrechtlichen Regelungen können auch Vereinbarungen über Unterhalt, die Ausübung von Sorge- und Umgangsrechts und die Zuweisung der Ehewohnung nebst Aufteilung des Hausrates inklusive erbrechtliche Folgen festgeschrieben werden.

Eine umfassende, einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert und verkürzt das gerichtliche Scheidungsverfahren.

Oft gilt es auch einen gemeinsame Immobilie auf einen zu übertragen. in dem Übertragungsvertrag werden die Einzelheiten einer Ausgleichsleistung und/oder der Übernahme von noch offenen Schulden geregelt.

Wo ein Wille ist, kann eine notarielle Vereinbarung zum einvernehmlichen Weg führen!

Hier ist jeder Fall anders, manche haben schon eine Liste mit Punkten vorbereitet, über die Sie sich, ggf. mit Hilfe Ihrer Anwälte geeinigt haben. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir Ihnen weiter helfen können. Sprechen Sie uns gern an!