Annahme als Kind

Auch bei der Annahme an Kindes statt kommt der Notar ins Spiel. Die Erklärung, jemanden als Kind annehmen zu wollen, muss notariell beurkundet werden.

Die eigentliche Entscheidung über die Annahme jedoch trifft das Familiengericht.

Unterschieden wird zwischen der Minderjährigen-Adoption, der sog. Adoption mit starken Wirkungen und der Volljährigen-Adoption, bei der in der Regel die Verwandschaftsverhältnisse zur Ursprungsfamilie nicht erlöschen.

Den Anträgen auf Adoption müssen neben dem beurkundeten Antrag verschiedene weitere Dokumente, z.B. Abstammungsurkunden, ggf. Zustimmungserklärungen der leiblichen Eltern etc., vorgelegt werden.