Ehe und Partnerschaft



Sie heiraten und die gesetzlichen Bestimmungen passen für Sie nicht?
Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine spezielle Form des Ehevertrages.

Sie wollen keine Ehe, aber einvernehmlich vertragliche Regelungen?

Außerhalb der Ehe gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber einem Ex-Partner. Regeln läßt sich jedoch einiges.

Adoptionen

Antrag und Zustimmungen zu Adoptionen erfolgen in notarieller Urkunde. Wirksam wird die Adoption erst mit Ausspruch durch das Familiengericht.

Notargebühren

Die Notargebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotkG) festgelegt und berechnen sich nicht aus dem Aufwand.