Beglaubigungen

Wir unterscheiden die folgenden zwei Arten von Beglaubigungen:

Unterschriftsbeglaubigung

Wichtige Dokumente oder Erklärungen bedürfen im Rechtsverkehr häufig einer notariellen Beglaubigung. Bei Erklärungen und Anträgen gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Handels­register erfolgt die Unterzeichnung oder Anerkennung der Unterschrift vor der Notarin. Diese bestätigt dann amtlich zum einen die Echtheit der Unterschrift und zum anderen prüft sie die Eintragungsfähigkeit von Grundbuch- und Handels­registererklärungen. Dasselbe gilt auch für Anmeldungen zum Vereins- und Genossenschaftsregister.

Aber auch bei anderen Erklärungen, wie z.B. Reisevollmachten, wird mit der notariellen Unterschriftsbeglaubigung rechtssicher nachgewiesen, dass die erklärende Person diese Erklärung auch tatsächlich unterschrieben hat. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung erfolgt dabei in der Regel nicht.

Bitte beachten Sie, dass für die Beglaubigung / Anerkennung Ihrer Unterschrift ein Präsenztermin mit der Notarin erforderlich ist und Sie sich ihr gegenüber durch einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) ausweisen müssen.

Gerne stimmen wir einen Termin kurzfristig mit Ihnen ab, rufen Sie uns einfach an.

Abschriftsbeglaubigung

Sie wollen Ihr wertvolles Original (Standesamtsurkunden, Zeugnisse etc.) nicht aus der Hand geben?

Mit einer beglaubigten Abschrift des Originals können Sie, je nach Anforderungen der jeweiligen Stelle, nachweisen, dass das Dokument existiert. Wir fertigen von Ihrem Original eine Kopie und beglaubigen notariell, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine rechtliche Prüfung findet dabei nicht statt.

Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift von einem Original? Reichen Sie das Dokument gerne zu unseren Geschäftszeiten rein, in der Regel können Sie die beglaubigte Abschrift und Ihr Original am nächsten Werktag abholen.

Apostille und Legalisation

Wenn Beglaubigungsurkunden im Ausland verwendet werden sollen, verlangt der Empfänger oft eine Apostille oder eine Legalisierung. Dies ist eine Bestätigung der Aufsichtsbehörde der Notarin, dass die Notarin auch wirklich Notarin ist und den Beglaubigungsvermerk unterzeichnet hat. Es handelt sich dabei um eine weitere Ebene der Echtheitsprüfung. (sog. Überbeglaubigung)

Sie benötigen eine Apostille oder Legalisation? Wir unterstützen Sie gerne bei dem Verfahren der Einholung, sprechen Sie uns einfach an.