Unsere Aufgabenbereiche im Notariat

Notare beraten, gestalten, entwerfen, beurkunden, beglaubigen und vollziehen Rechtsgeschäfte für Sie.  Vor der Beurkundung bieten wir persönliche Gespräche an, übersenden Entwürfe und stehen für Fragen zur Verfügung. Nachdem Sie den Entwurf erhalten haben und ausreichend Zeit hatten, diesen zu prüfen, ggf. auch mit Ihren steuerlichen Beratern, ist ein Beurkundungstermin kurzfristig möglich.

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt, und zwar bundeseinheitlich für alle Notare in Deutschland in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Die Gebühren sind abhängig von dem Wert der Angelegenheit, um die es geht (sogenannter Geschäftswert). Ausserdem können unter Umständen weitere Vollzugsgebühren hinzukommen. Das hängt von der konkreten notariellen Tätigkeit ab sowie von den in dem letztlich beurkundeten Text enthaltenen Bestimmungen und Regelungen.

Vor der Unterzeichnung der Urkunde steht beides regelmäßig nicht fest: Oft ergibt sich bei dem Gespräch oder der Verhandlung mit andern anderen Seite, dass noch weiteres Regelungsbedürftig ist oder für eine Seite ein zwingendes Paket mit bereits angedachten Vereinbarungen bilden.

Normalerweise können wir Ihnen deshalb vorab nur kostenrechtliche Anhaltspunkte geben, wenn Sie uns mitteilen, wie hoch der Geschäftswert ist und, soweit wie möglich, welche Regelungen geplant sind und welche Vollzugstätigkeit erforderlich wird.